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Gerichtsbeschluss: Kommune muss straffälligen Asylbewerber erneut unterbringen

Die Verbandsgemeinde Landau-Land steht erneut vor der Herausforderung, einen straffälligen, abgelehnten Asylbewerber vorläufig unterzubringen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße teilte mit, dass dem Antrag des Asylbewerbers auf Einweisung in eine Obdachloseneinrichtung stattgegeben wurde. Der Betroffene, ein Somalier, lebt bereits seit über zehn Jahren in Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2019 abgelehnt, und im Jahr 2023 wurde er aufgrund mehrerer Straftaten zu einer Haftstrafe verurteilt, die mittlerweile abgelaufen ist. Das Gericht urteilte, dass er nicht in der Lage sei, innerhalb einer angemessenen Frist eine Unterkunft zu finden und somit die Gefahr für sich selbst zu beseitigen.

Obwohl es sich bei dem somalischen Asylbewerber um einen Intensivtäter mit einer äußerst negativen Sozialprognose handelt und sogar von der JVA Frankenthal als gefährlich eingestuft wird, darf die Verbandsgemeinde die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft nicht verweigern. Die Entscheidung des Gerichts ist anfechtbar, und es kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die politische Diskussion über die Unterbringung straffälliger Flüchtlinge und die Sicherheit der Bevölkerung hat durch den Fall an Fahrt aufgenommen. Lokale Politiker wie Christine Schneider und Thomas Gebhart haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser um Unterstützung gebeten, da sie befürchten, dass die lokale Gemeinde und die Bürger mit den Herausforderungen alleingelassen werden. Die Forderung nach einem Eingreifen von Bund und Land, um für Sicherheit zu sorgen, wird von vielen geteilt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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