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Bundesweite Zollprüfung enthüllt Schwarzarbeit in Hotel- und Gastronomiebranche

Am vergangenen Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit unangekündigte Inspektionen in der Hotel– und Gaststättenbranche durch. Der Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen, des Mindestlohns und der Aufdeckung illegaler Beschäftigungsmethoden. Über 60 Fälle von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, darunter Mindestlohnverstöße und Leistungsbetrug, wurden allein in Mittelfranken festgestellt. Zudem bestand in vier Fällen der Verdacht auf illegalen Aufenthalt.

Nach den initialen Überprüfungen werden umfassende Nachuntersuchungen durchgeführt, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Der Zoll konzentriert sich besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, Branchen, die dem Mindestlohngesetz unterliegen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.

Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und der staatlichen Einnahmen, indem er faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Die Inspektionen erfolgen risikoorientiert und umfassen sowohl stichprobenartige als auch vollständige Untersuchungen aller Arbeitnehmer eines Arbeitgebers. Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, werden das ganze Jahr über regelmäßig überprüft, wodurch eine hohe Anzahl von Inspektionen in der jeweiligen Branche gewährleistet wird.


OTS

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