Eine alarmierende Begebenheit ereignete sich am Mittwoch, den 12. Februar 2025, als eine Zeugin auf der Landstraße 43 von Trierweiler nach Neuhaus von einem Kleinwagen mit aktivem Blaulicht überholt wurde. Misstrauisch geworden, notierte sie sich das Kennzeichen und informierte umgehend die Polizei Trier.

Bei den Ermittlungen fanden die Beamten das Fahrzeug an der Adresse des Halters und entdeckten ein Blaulicht im Seitenfach der Fahrertür. Außerdem gab es Abnutzungserscheinungen auf dem Dach, die auf die Nutzung des Blaulichts hinweisen. Obwohl der Besitz eines Blaulichts legal ist, warnt die Polizei eindringlich vor deren Verwendung im Straßenverkehr. Die Nutzung kann zu einer Geldbuße von 20 Euro führen, jedoch könnte in diesem Fall eine Gefährdung des Straßenverkehrs und sogar eine mögliche strafbare Amtsanmaßung vorliegen. Die Polizei wird den Vorfall an die Führerscheinstelle melden, die die Eignung des Halters zum Führen von Fahrzeugen prüfen könnte – möglicherweise sogar durch eine MPU.