Am Samstagmorgen geriet ein ungarisches Ehepaar im Stadtgebiet Trier in die Fänge der Bundespolizei. Die Kontrolle offenbarte alarmierende Fakten: Der Ehepartner, ein Mann, stand unter einem Sicherungshaftbefehl wegen Betrugs. Bereits im März 2021 war er von einem baden-württembergischen Gericht zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Seine Unzuverlässigkeit führte jedoch zur Widerrufung dieser Bewährung.

Zusätzlich war ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung über 8.000 Euro ausgestellt, der aufgrund fehlender finanzieller Mittel und verwertbarer Gegenstände nicht durchgesetzt werden konnte. Nach einer richterlichen Anhörung wurde der Mann in die örtliche Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die gesamte Situation wirft ein grelles Licht auf die immer komplexer werdenden Probleme mit Betrugsfällen und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.