Trier

17 Menschen in Rheinland-Pfalz nach Cannabis-Teilegalisierung aus Haft entlassen – Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes in Mainz

Die Teillegalisierung von Cannabis in Rheinland-Pfalz hat dazu geführt, dass insgesamt 17 Menschen aus der Haft entlassen wurden. Das Justizministerium in Mainz gab bekannt, dass elf Personen unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes am 1. April 2024 freigelassen wurden. Weitere fünf Personen profitierten von Anpassungen ihrer Strafen gemäß des Gesetzes und konnten somit die Haft verlassen. Zudem wurde der Haftbefehl für eine Person, die in Untersuchungshaft saß, aufgrund der Gesetzesänderung aufgehoben.

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge in der Öffentlichkeit für Personen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Zudem gestattet das Gesetz den Anbau von bis zu drei Pflanzen im Wohnbereich. Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Aktuell sind in Rheinland-Pfalz 233 Personen inhaftiert, bei denen Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Cannabisgesetz vorliegen. Einige Gründe für anhaltende Haftstrafen könnten darin liegen, dass die ursprünglichen Taten nicht von den neuen Straferlassen erfasst sind oder dass die Umsetzung einer verkürzten Gesamtfreiheitsstrafe noch aussteht. Das Justizministerium musste bereits rund 9800 Strafakte aufgrund des neuen Bundesgesetzes prüfen, wobei in etwa 3000 Fällen die weitere Vollstreckung der Strafe ausgesetzt wurde oder Anträge auf Neufestsetzung gestellt wurden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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