![Aufwandsentschädigung für Ehrenamt in der Kommunalpolitik: Was sieht die Landesverordnung in Rheinland-Pfalz vor?](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
In Rheinland-Pfalz regelt eine Landesverordnung die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter, zu denen auch Ratsmitglieder gehören. Diese ehrenamtlich tätigen Personen investieren viel Zeit in Sitzungen von verschiedenen Gremien und Fraktionen, was einen erheblichen persönlichen Aufwand darstellt. Im Gegenzug können sie finanziell entschädigt werden, um notwendige Ausgaben und Zeitaufwand abzudecken.
Die Höhe des Sitzungsgeldes für Ratsmitglieder variiert je nach Kommune und Gremium. Es dient dazu, die entstandenen Kosten und den investierten Zeitaufwand angemessen zu entschädigen. Diese Gelder sollen sicherstellen, dass die ehrenamtlich engagierten Personen nicht auf ihren persönlichen Kosten sitzen bleiben, sondern fair für ihren Einsatz belohnt werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Vergütung der Ratsmitglieder keine eigentliche Bezahlung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit darstellt, sondern lediglich eine Entschädigung für entstandene Ausgaben und investierte Zeit ist. Diese finanzielle Unterstützung soll sicherstellen, dass die Kommunalpolitikerinnen und -politiker trotz ihres ehrenamtlichen Engagements nicht finanziell benachteiligt werden und sich weiterhin aktiv für ihre Gemeinde einsetzen können.
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