Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt herrschte am Freitag Aufregung um die Lage von drei Hütten am Rehbach. Der Streit zwischen der Stadt und einem Grundstücksbesitzer drehte sich darum, ob die Hütten zu nah am Wasser stehen. Da das Gelände teilweise im Überschwemmungsgebiet liegt, entschied Richter Peter Bender, dass eine Bebauung dort nicht zulässig sei. Die Stadt hatte bereits eine Verfügung erlassen, die die Entfernung der Hütten forderte, andernfalls drohte ein Zwangsgeld. Der Grundstücksbesitzer ging gegen diese Verfügung vor und klagte, nachdem sein Widerspruch erfolglos blieb.
In einer Einigung vor Gericht erklärte sich der Besitzer bereit, die Hütten bis Ende des Jahres oder bis Ende März 2025 zu versetzen. Dazu gehört eine kleine Blechhütte, die zu nah am Wasser steht, und eine andere mit Freisitz, die technisch außerhalb des Überschwemmungsgebiets liegt. Richter Bender empfand die Vereinbarung als positiv, und nach einer fruchtbaren Diskussion konnten die Gerichtskosten verteilt werden, was das Verfahren ohne ein Urteil abschloss. Trotz anfänglicher Verärgerung des Klägers über unbefugte Fotos der Stadtverwaltung konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wie www.rheinpfalz.de berichtet.