In einem bemerkenswerten Gerichtsverfahren wurde ein 33-Jähriger, der im November 2022 in Landau mehrere Frauen belästigte und eine ältere Dame in der Nähe einer vielbefahrenen Straße schüttelte, vom Landgericht freigesprochen. Der Mann, der unter paranoider Schizophrenie leidet, hatte während der Taten eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung, weshalb das Gericht entschloss, dass er nicht strafrechtlich verantwortlich war. Der Richter erklärte, dass es nicht um eine Bestrafung, sondern um den Schutz der Allgemeinheit ging, und dass eine mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht notwendig ist, da die Schwere der Taten nicht ausreicht, um als gefährlich eingestuft zu werden.
Das Gericht stellte zudem fest, dass Missverständnisse in den Aussagen der involvierten Kommunalbeamten vorlagen, was zur Entscheidung beitrug. Der Angeklagte zeigte Reue und erkannte die Notwendigkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen, um seine Strafen in der Zukunft zu vermeiden. Der Richter warnte ihn jedoch, dass der Freispruch kein Freibrief sei; ein weiterer Vorfall könnte zu rechtlichen Konsequenzen führen. Mehr Einzelheiten zu diesem Fall finden sich in einem Bericht auf www.rheinpfalz.de.