Speyer

Solarschatten statt Sonnenblendung: Einigung am Altpörtel in Speyer

Eine matte Zukunft für ein historisches Wahrzeichen: Die Solaranlage am Altpörtel in Speyer wird Realität.

Eine Solaranlage auf einem Dach am Altpörtel in Speyer stellt laut Gericht keine Gefahr für den Denkmalschutz dar. Die Stadtverwaltung hatte zunächst Bedenken geäußert, da das Hotel, zu dem das Dach gehört, in der Nähe des historischen Altpörtels liegt. Die Befürchtung bestand darin, dass die Anlage auf dem Dach die Sonne reflektieren und somit unerwünschte Aufmerksamkeit auf das Hoteldach lenken könnte, während das Altpörtel an Attraktivität verlieren könnte.

Der Besitzer des Hotels hatte gegen die Ablehnung der Stadtverwaltung geklagt, und das Verwaltungsgericht Neustadt entschied zugunsten des Hotelbesitzers. Bei einem Treffen vor Ort einigten sich alle Parteien darauf, dass die Solaranlage unter der Bedingung einer matten Oberfläche installiert werden darf, um die Reflexion des Sonnenlichts zu minimieren.

Die Kompromisslösung zeigt, dass die Stadtverwaltung und der Hotelbesitzer trotz anfänglicher Bedenken eine Einigung erzielen konnten, ohne dass es zu einem Gerichtsprozess kommen musste. Die Entscheidung, die Solaranlage mit Auflagen zu genehmigen, ermöglicht es dem Hotelbesitzer, umweltfreundliche Energie zu gewinnen, ohne den Denkmalschutz zu gefährden. Die matte Oberfläche der Anlage trägt dazu bei, dass sie unauffällig im Stadtbild integriert ist und somit keine negativen Auswirkungen auf das historische Erbe von Speyer hat.