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Neues Gesetz im Bistum Speyer: Erweiterte Führungszeugnisse für alle Mitarbeitenden

Das Bistum Speyer hat kürzlich die bestehenden Regelungen zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen umfassend überarbeitet. Das neue „Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Erweiterten Führungszeugnissen für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige im Bistum Speyer“ basiert auf den bisherigen Vorschriften für Ehrenamtliche, erweitert jedoch auch die Pflichten Hauptamtlicher, einschließlich der Geistlichen.

Generalvikar Markus Magin betont die Schaffung einer einheitlichen und klaren Regelung, die auf den bisherigen Erfahrungen im Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen basiert und kontinuierlich überprüft und angepasst wird. Das neue Gesetz erweitert auch die Vorlagepflichten auf alle kirchlichen Rechtsträger in der Diözese, einschließlich der Verwaltung des Bischöflichen Ordinariats, Mitarbeitenden im pastoralen Dienst, Priester und deren Beschäftigte, sowie Geistliche aus anderen Bistümern und Ruhestandsgeistliche.

Bernd Held, Vorsitzender des Betroffenenbeirats der Diözese, bezeichnet das neue EFZ-Gesetz als bedeutenden Schritt im Kampf gegen Missbrauch. Der Betroffenenbeirat wurde in den Gesetzgebungsprozess einbezogen und unterstützt die Neuregelung ausdrücklich. Das Gesetz tritt offiziell am 01.06.2024 in Kraft, um die Missbrauchsbekämpfung weiter zu stärken.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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