Rhein-Pfalz-Kreis

Veruntreuung von Parkautomatengeldern: Frau verurteilt zu Bewährungsstrafe

Urteil um Untreueprozess um Geld aus Parkautomaten – Lambsheim-Hessheim

Ein neues Urteil wurde in einem Fall von Untreue im Zusammenhang mit Geldern aus Parkautomaten in Lambsheim-Heßheim gefällt. Die beteiligte Frau wurde verurteilt, jedoch könnte sie einer Freiheitsstrafe entgehen, wenn sie die Bewährungsauflagen einhält. Darüber hinaus wurde ihr ein öffentliches Verfahren erspart.

Der Fall, der vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Frankenthal verhandelt wurde, stieß auf großes öffentliches Interesse. Zahlreiche Zuschauer hatten sich im Sitzungssaal 13 versammelt, um den Ausgang des Falles zu verfolgen. Eine 41-jährige Frau aus dem Kreis Bad Dürkheim hatte im Zeitraum von August 2018 bis August 2020 insgesamt 51.270,60 Euro aus den Parkautomaten der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim entwendet. Die Unregelmäßigkeiten fielen bei den regelmäßigen Leerungen der Automaten im Oktober 2021 auf. Die ehemalige Mitarbeiterin gestand die Taten sofort.

Die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft führten ein Jahr später zur Anklageerhebung im Oktober 2022. Trotz mehrfacher Verschiebungen fand schließlich eine öffentliche Hauptverhandlung statt. Die Angeklagte hatte versucht, den veruntreuten Betrag zurückzuzahlen, um einem öffentlichen Verfahren zu entgehen. Sie verstrich jedoch die Frist bis Januar 2024, was zur öffentlichen Verhandlung führte. Der Termin wurde mehrmals verschoben, bis es schließlich am Donnerstag zu einem schnellen Ende kam.

Das Urteil wurde innerhalb von 20 Minuten gesprochen, da die Angeklagte keine Einwände vorbrachte. Ihr Verteidiger bestätigte, dass sie die Schuld akzeptiere. Die Verhandlung endete damit.

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