Kriminalität und JustizRhein-Pfalz-Kreis

Islamistische Gruppe löst Empörung in Hamburg aus: erneute Demonstration mit 2300 Teilnehmern

Islamistische Kundgebung in Hamburg: Politik und Sicherheit stehen im Fokus

Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv hat erneut in Hamburg demonstriert, diesmal unter strengen Auflagen und mit einer großen Polizeipräsenz. Rund 2300 Menschen schlossen sich der Demonstration der Islamisten am Samstagnachmittag an, die auf dem Kreuzweg im Stadtteil St. Georg stattfand. Die vorherige Kundgebung der Gruppe Ende April hatte bundesweit Empörung ausgelöst, insbesondere wegen Schildern mit der Aufschrift „Kalifat ist die Lösung“. Die Polizei positionierte Wasserwerfer am Rande der Versammlung und erlaubte nur eine stationäre Kundgebung ohne Demozug. Einige Gegendemonstranten versammelten sich ebenfalls in der Nähe, während die Teilnehmer der Muslim Interaktiv-Demonstration hauptsächlich Männer waren.

Die Versammlungsbehörde hatte strenge Auflagen für die Kundgebung festgelegt, darunter die Vorgabe, dass es keine Geschlechtertrennung geben dürfe. Es war untersagt, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen sowie israelische Flaggen zu beschädigen oder zu verbrennen. Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte, dass die rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit Sympathisanten eines islamistischen Kalifats in Deutschland begrenzt seien. Er betonte, dass solche Organisationen nur verboten werden können, wenn die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass die Sicherheitsbehörden die islamistische Szene in Deutschland genau im Blick haben und verschiedene Instrumente von nachrichtendienstlichen Beobachtungen bis hin zu Ermittlungen einsetzen, um Anschlagspläne zu vereiteln. Die Ministerin erklärte, dass Gruppierungen, die über ein Kalifat fantasieren, ebenfalls im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen. Faeser lobte die scharfen Auflagen der Hamburger Behörden und machte deutlich, dass Verstöße gegen das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Gruppierung Samidoun Straftaten darstellen, die ein sofortiges Durchgreifen ermöglichen.

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