Rhein-Pfalz-Kreis

Ehepaar aus Altleiningen umgeht Pflicht zur Kaminofenprüfung – Kreisrechtsausschuss verhandelt ungewöhnlichen Fall

In der jüngsten Sitzung des Kreisrechtsausschusses wurde ein ungewöhnlicher Fall diskutiert, bei dem ein Ehepaar aus Altleiningen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Konkret hatten sie versäumt, ihre beiden Kaminöfen gemäß den Vorschriften des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes überprüfen und reinigen zu lassen. Dies führte zu zwei Widersprüchen gegen Bescheide der Kreisverwaltung.

Die Weigerung des Ehepaars, den Bezirksschornsteinfeger in ihr Haus zu lassen, könnte auf zwischenmenschliche Probleme zurückzuführen sein. Trotz der klaren gesetzlichen Anforderungen zur regelmäßigen Überprüfung von Kaminöfen, entschieden sie sich gegen die Einhaltung dieser Vorschriften.

Es bleibt abzuwarten, wie der Kreisrechtsausschuss auf diesen ungewöhnlichen Fall reagiert und welche Konsequenzen das Ehepaar erwarten. Es wird deutlich, dass die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nur rechtliche, sondern auch möglicherweise persönliche Folgen haben kann.

Solche Fälle verdeutlichen die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften, nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus sicherheitstechnischer Sicht. Es bleibt zu hoffen, dass das Ehepaar die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die ordnungsgemäße Überprüfung und Reinigung ihrer Kaminöfen durchzuführen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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