Im Pfälzer Ort Böhl-Iggelheim gilt ab Januar 2024 eine neue Katzenschutzverordnung, die Halter freilaufender Katzen verpflichtet, mehrere Maßnahmen zu ergreifen. Diese neuen Regelungen sind Teil des Bestrebens der Kommune, die Zahl der streunenden Katzen zu reduzieren. Der Gemeinderat von Böhl-Iggelheim hat die Verordnung einstimmig beschlossen.

Zu den Maßnahmen zählen die Registrierung der Katzen, ihre Kennzeichnung sowie die Kastration oder Sterilisation. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Population freilaufender Katzen in der Gemeinde kontrollierter zu halten und somit auch den Naturschutz zu fördern, indem die Zahl von streunenden Tieren verringert wird, die negative Auswirkungen auf die lokale Tierwelt haben könnten, wie Rheinpfalz berichtete.

Kastration: Vorteile und Durchführung

Die Kastration ist ein Routineeingriff, der in der Regel ohne Komplikationen verläuft. Tierärzte führen diesen Eingriff unter Narkose durch, wobei bei weiblichen Katzen die Eierstöcke entfernt werden, während bei männlichen Katern die Hoden entfernt werden. Es wird empfohlen, die Kastration ab einem Alter von vier bis sechs Monaten durchführen zu lassen. Die Kosten für den Eingriff bewegen sich meist zwischen 150 und 250 Euro, können in Einzelfällen jedoch auch bis zu 300 Euro betragen. Die Kastration bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Unfruchtbarmachung, weniger Streitigkeiten unter Artgenossen, was zu einer Verringerung von Verletzungen und Krankheitsübertragungen führt, sowie ein vermindertes Risiko für Verkehrsunfälle, da die Tiere nicht mehr auf der Suche nach Fortpflanzungspartnern sind. Zudem erleben weibliche Katzen keine Dauerrolligkeit mehr, wie Tierschutzbund feststellt.