Rhein-Lahn-Kreis

Wasserrechtliche Genehmigung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald: Prüfung der Hochwald Sprudel Schupp GmbH Brunnen durch SGD Nord

Entscheidung über die Zukunft der Wasserversorgung im Nationalpark - SGD Nord prüft kritische Situation

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord prüft derzeit als Obere Wasserbehörde des Landes, ob die geplanten Grundwasserentnahmen der Hochwald Sprudel Schupp GmbH im Nationalpark mit den Wassergesetzen vereinbar sind. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind, um sicherzustellen, dass die Wasserversorgung der Region nicht gefährdet wird und keine schädlichen Auswirkungen auf Flora und Fauna zu befürchten sind.

Die Hochwald Sprudel Schupp GmbH hat eine „gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ beantragt, um die Brunnen NP 11, NP 12 und NP 13 im Nationalpark Hunsrück-Hochwald weiterbetreiben zu können. Im Gegensatz zu einer einfachen Genehmigung ist eine gehobene wasserrechtliche Genehmigung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden, wie von der SGD Nord erläutert.

Gemäß einer Pressemitteilung der SGD Nord hat die Möglichkeit, die Unterlagen für die beantragte Erlaubnis einzusehen. Dies kann entweder online über den bereitgestellten Link oder vor Ort in Papierform während des Zeitraums vom 13. Mai bis zum 14. Juni erfolgen. Die Erlaubnis wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren und einen kontrollierten Betrieb beantragt. Während dieser Zeit werden vertiefte Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt, um festzustellen, ob die geplanten Entnahmemengen negative Auswirkungen haben.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"