Rheinland-Pfalz

Rentenerhöhung und neue Hinzuverdienstgrenzen: Was sich zum 1. Juli ändert

Am 1. Juli 2023 werden nicht nur die Renten erhöht, sondern es gibt auch Veränderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen und Pfändungsfreigrenzen in der Rentenversicherung. Die Renten steigen um 4,57 Prozent, was für Rentnerinnen und Rentner eine deutliche Erhöhung bedeutet. Gleichzeitig wird der Freibetrag für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten angehoben, was es Witwen, Witwern und eingetragenen Lebenspartnern ermöglicht, über ein höheres Nettoeinkommen zu verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt. Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung und voller Erwerbsminderung sind ebenfalls festgesetzt: Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze bei rund 37.117 Euro jährlich, während sie bei voller Erwerbsminderung bei etwa 18.558 Euro liegt. Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, können weiterhin uneingeschränkt hinzuverdienen. Die Pfändungsfreigrenze wird ebenfalls angehoben und beträgt ab Juli ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 Euro, ab dem Beträge einbehalten werden können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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