KoblenzRheinland-Pfalz

Polizist stiehlt 180 kg Käse: Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Polizist wegen unorthodoxer Rettungsaktion von Käse aus dem Dienst entfernt

Ein ungewöhnlicher Vorfall hat die Entlassung eines Polizeioberkommissars aus dem Dienst verursacht. Der Beamte wurde während eines Einsatzes an einem Verkehrsunfallort erwischt, als er Pakete mit Cheddar-Käse stahl, die aus einem umgekippten Lastwagen stammten. Dies geschah in Rheinland-Pfalz, wo das Oberverwaltungsgericht in Koblenz das Urteil fällte, den Polizisten aufgrund seines Diebstahls zu entfernen.

Der Vorfall ereignete sich, als der beschädigte Lastwagen seine Ladung verlor, und der Polizist beschloss, einige unbeschädigte Käsepakete zu retten. Trotz des niedrigen Wertes der Käsepakete wegen der unterbrochenen Kühlkette behauptete der Beamte, er habe sie vor einer sicheren Vernichtung bewahren wollen und persönlich gar keinen Cheddar esse.

Das Gericht jedoch sah den Diebstahl als schwerwiegende Pflichtverletzung an. Es betonte, dass die Bewahrung der Ladung vor Einwirkungen Dritter oberste Priorität hätte. Der Polizist nutzte seinen Status und das Vertrauen des Bergungsmitarbeiters aus, um unrechtmäßig an die Käsepakete zu gelangen.

Das Verhalten des Polizisten schadete dem Ansehen der Polizei erheblich. Die Tatsache, dass er seine Position und Uniform missbrauchte, um persönlichen Gewinn zu erzielen, war nicht zu tolerieren. Die Allgemeinheit und der Dienstherr konnten kein Verständnis für einen Beamten aufbringen, der während seines Dienstes kriminelle Handlungen beging.

Der Vorfall zeigt deutlich, dass unangemessenes Verhalten von Beamten nicht geduldet wird, unabhängig von den Motiven hinter ihren Taten. Polizisten haben die Verantwortung, das Gesetz durchzusetzen und nicht zu brechen, selbst wenn es um vermeintlich wertlose Gegenstände wie Käse geht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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