Die Vergütung des Aufsichtsrats der WASGAU wurde bis Ende 2020 durch die Satzung und einen Beschluss der Hauptversammlung aus dem Jahr 2008 geregelt. Zur Erhöhung der Transparenz wurde die Vergütung im Zusammenhang mit einem Beschluss der Hauptversammlung im Juni 2021 in die Satzung aufgenommen.
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom Mai 2023 beträgt die Vergütung des Aufsichtsrats EUR 10.000,00 pro Mitglied und Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Summe.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass Mitglieder des Aufsichtsrats für Tätigkeiten in Ausschüssen eine erhöhte Vergütung erhalten. Die Gesamthöhe der jährlich gezahlten Vergütung darf das Zweieinhalbfache der regulären Vergütung nicht überschreiten.
Die Einladung zur Hauptversammlung bleibt ansonsten unverändert. Die Korrektur wurde am 26. April 2024 veröffentlicht. Der Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG aus Pirmasens unterzeichnete die Bekanntmachung im April 2024.