Pirmasens

Haftstrafe für Pirmasenser nach versuchter räuberischer Erpressung vor Gaststätte

Mysteriöser Vorfall vor Gaststätte führt zu Verurteilung eines 54-Jährigen - Pirmasens

Ein 54-jähriger Mann aus Pirmasens wurde wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ohne Bewährung. Der Vorfall ereignete sich vor der Gaststätte Westbahnhof am 4. Mai des letzten Jahres. Das Schöffengericht stellte fest, dass der Angeklagte zusammen mit einem 61-jährigen Komplizen einen 56-jährigen Bekannten bedroht hatte, um an dessen 70 Euro zu gelangen. Das Opfer konnte sich nicht erinnern, ob das Geld tatsächlich entwendet wurde, weshalb das Gericht nur von einem Versuch der räuberischen Erpressung ausging. Es war nicht möglich festzustellen, welcher der beiden Männer dem Bekannten einen Schlag ins Auge versetzte.

Der Auslöser des Vorfalls war offenbar, dass der Stiefsohn des Angeklagten Schulden eintreiben wollte, die ein Bekannter des Opfers angehäuft hatte. Dabei erhielt der Stiefsohn einen Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf, jedoch blieb unklar, von wem dieser Angriff ausging. Der Angeklagte gab an, dass er den 56-Jährigen aufgrund des Vorfalls mit der Bierflasche zur Rede stellen wollte.

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Trotz des Plädoyers seines Verteidigers auf Freispruch und der Behauptung des Angeklagten, unschuldig zu sein, verweigerte das Gericht ihm die Aussetzung der Strafe zur Bewährung aufgrund seiner umfangreichen Vorstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber der Mann muss die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten antreten.

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