Pirmasens

Fahrerflucht und Fahren ohne Führerschein: Frau zu Bewährungsstrafe verurteilt

Verurteilte Pflegerin fährt 50 Mal ohne Führerschein - Arbeitgeber duldet Straftaten

Eine 60-jährige Frau wurde vom Amtsgericht Pirmasens verurteilt, weil sie rund 50 Mal ohne Führerschein Auto gefahren sein soll. Als Hauswirtschafterin bei einem ambulanten Pflegedienst eingesprungen, habe sie aufgrund von Personalmangel und Probezeit als gelernte Altenpflegerin Fahrten mit verschiedenen Fahrzeugen des Pflegedienstes unternommen, obwohl bekannt war, dass sie keine Fahrerlaubnis besaß. Einer dieser Fahrten endete im August des Vorjahres mit einem Unfall, bei dem die Frau Fahrerflucht begangen haben soll, bevor sie zehn Meter zur Dienststelle fuhr, ohne den Schaden zu bemerken.

Die Richterin verhängte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 50 Fällen und Unfallflucht. Die Angeklagte, die mittlerweile arbeitslos ist und von Bürgergeld lebt, darf ihren Führerschein erst nach einem Jahr wiedererlangen und wird von einem Bewährungshelfer begleitet. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands wurden Arbeits- und Geldauflagen vom Gericht abgesehen. Dennoch warnte die Richterin die Frau vor weiteren Verstößen, da eine dritte Bewährung nicht gewährt würde. Die Angeklagte akzeptierte das Urteil.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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