Pirmasens

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Schmuggel von Kunstwerken in der Region entdeckt – Unklare Schuldfrage in Hofgeismar

Am Mittwoch wurde vor dem Landgericht Hofgeismar eine folgenreiche Geschichte vorgebracht, die die Kunstwelt der Region erschütterte. Der Prozess betrifft einen vermeintlichen Kunstdieb, der behauptet, zu Unrecht beschuldigt zu werden.

Der Angeklagte, ein 35-jähriger Künstler, soll zwischen September 2023 und April 2024 fünf wertvolle Gemälde eines renommierten Malers gestohlen haben. Die Werke sollen im Anschluss zu einem Preis von insgesamt 50.000 Euro an einen Antiquitätenhändler in Hofgeismar verkauft worden sein.

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Die Geschichte begann mit einer Razzia in einer Galerie in Kassel, bei der die Polizei fünf gestohlene Gemälde fand. Laut Aussage des Galeristen hätten sie dem Angeklagten gehört. Bei seiner Festnahme habe dieser erklärt, die Kunstwerke seien ihm geschenkt worden. Es seien keine Beweise für den Diebstahl aufgetaucht, so der Angeklagte.

Verwirrende Aussagen führen zu Freispruch?

Der Beklagte behauptet zudem, dass ein Freund, der gleichzeitig Antiquitätenhändler ist, die Gemälde ihm überlassen hätte und er nicht gewusst habe, dass sie gestohlen waren. Er berichtet von Erpressungsversuchen aus der Kunstszene und Belastungen durch Fälschungen seiner eigenen Werke.

Eine weitere Zeugin, eine Kunsthistorikerin aus Marburg, bestätigte, dass der Antiquitätenhändler die Gemälde von sich aus angeboten habe und beteuerte, dass der Angeklagte kein Interesse an illegalen Machenschaften habe. Dennoch wurden seine Fingerabdrücke an den Rahmen gefunden, was die Staatsanwaltschaft belastend einordnet.

Kunstdiebstahl als Missverständnis?

Der Antiquitätenhändler wurde ebenfalls als Zeuge vorgeladen. Er gab zu, dass er die Gemälde von einer unbekannten Person erworben habe, die behauptete, sie seien ein Geschenk. Er habe jedoch nicht gewusst, dass es sich um gestohlene Kunst handelte. Die Geschichten der Beteiligten werfen viele Fragen auf, doch das Gericht muss nun klären, ob es sich um einen Kunstdiebstahl oder ein Missverständnis handelt. Die Verhandlung wird am Donnerstag, dem 9. Juli, fortgesetzt.

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