Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen erhoben, der beschuldigt wird, seine ehemalige Lebensgefährtin auf brutale Weise ermordet zu haben. Laut der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 22. Dezember 2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alte Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Die Anklage sieht daher einen konkreten Mordvorwurf vor.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler informierte darüber, dass die Verstorbene die Beziehung mit dem Angeklagten im Sommer 2023 beendet hatte, ihm jedoch erlaubte, vorläufig in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Der 34-Jährige akzeptierte die Trennung nicht und setzte die Verstorbene unter Druck, keine neue Beziehung einzugehen. Als er den Verdacht schöpfte, dass sie einen neuen Partner haben könnte, entschloss er sich, sie zu töten.
Der Tatverlauf wurde beschrieben, indem der 34-Jährige seine Lebensgefährtin von hinten angriff und mehrmals mit einem Hammer gegen den Hinterkopf schlug, bis sie zu Boden ging. Anschließend fügte er ihr mit einem Küchenmesser mehrere Stiche in den Rücken und einen Schnitt an der Kehle zu. Aufgrund der Gewalteinwirkung trat der Tod unmittelbar ein. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Taten als Mord und bestätigt, dass der Angeklagte sich in Untersuchungshaft befindet.
Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft liegt nun beim Landgericht. Ein genauer Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt. Es wird betont, dass trotz der Anklageerhebung die Unschuldsvermutung für den Angeklagten gilt.
Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.
Lösung anzeigen