Kriminalität und JustizNeustadt an der Weinstraße

Fahrer ohne Fahrerlaubnis: Strafverfahren in Neustadt – 25.05.2024

Am 25. Mai 2024 wurde in Neustadt/Weinstraße ein 35-jähriger nicht-europäischer Staatsangehöriger in der Talstraße mit einem Fiat bei einer Verkehrskontrolle gestoppt. Es stellte sich heraus, dass er seine nicht-europäische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr nutzen durfte und sein erlaubter Aufenthalt im Land aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit erloschen war, wodurch er sich illegal im Bundesgebiet aufhielt. Der Fahrzeugschlüssel wurde dem Halter des Fahrzeugs übergeben. Dem Fahrer des Fiats droht nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Auch der Halter wird strafrechtlich belangt, da er es zuließ, dass der 35-Jährige mit seinem Fahrzeug fuhr.

Rückfragen können an die Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße gerichtet werden. Telefonisch ist diese unter 06321-854-0 oder per E-Mail unter pineustadt@polizei.rlp.de erreichbar. Weitere Informationen stehen auf der Website www.polizei.rlp.de/pd.neustadt zur Verfügung. Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden.

Es ist wichtig, dass Fahrer in Deutschland die erforderlichen Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs erfüllen und sich rechtmäßig im Land aufhalten. Verstöße gegen die geltenden Gesetze können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Polizei arbeitet kontinuierlich daran, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Rechtsverstöße zu ahnden, um die Gesellschaft vor potenziellen Gefahren zu schützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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