Die Auswirkungen des Fristendes auf die Elektroladesäuleninfrastruktur
Die bevorstehende Umsetzung eines Endes der Übergangsfrist für eine Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die E-Ladesäuleninfrastruktur in Rheinland-Pfalz. Betroffen sind insbesondere kleinere Stromnetzanbieter im Süden des Landes, die bereits Ladepunkte für Elektroautos betreiben. Gemäß Paragraf 7c des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Netzbetreiber nach dem 31. Dezember 2024 keine Ladepunkte mehr für Elektrofahrzeuge besitzen oder betreiben.
Die betroffenen Energieunternehmen in Rheinland-Pfalz stehen vor verschiedenen Herausforderungen. Christian Kopecki, Bereichsleiter Energiewirtschaft und Unternehmenssteuerung der Stadtwerke Frankenthal, betont die Vielzahl kleinerer Versorger und Kommunen in der Region, die von dieser Gesetzesänderung betroffen sind. Als Reaktion auf das Fristende stehen ihnen die Optionen zur Stilllegung, den Verkauf oder die Gründung einer spezialisierten Gesellschaft zur Verfügung.
Die EnergieSüdwest AG in Landau hat bereits präventiv Maßnahmen ergriffen, um sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten. Die Muttergesellschaft hat begonnen, die Verwaltung und Betreuung der Ladesäuleninfrastruktur in eine eigene Gesellschaft auszulagern, um so die Kontrolle über die Preise und Einnahmen zu behalten.
Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Unternehmen in Rheinland-Pfalz auf das Fristende reagieren werden. Die Landesregierung hat bereits signalisiert, dass sie die Thematik in ihren zukünftigen Planungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur berücksichtigen wird, um eine nachhaltige E-Mobilitätsinfrastruktur zu gewährleisten.