Rheinland-Pfalz

Neue Verlängerung der Vergabeverfahren-Erleichterung in Rheinland-Pfalz

Fortsetzung der Vergaberechtlichen Erleichterungen in Rheinland-Pfalz: Was bedeutet das für öffentliche Aufträge?

Die vergaberechtlichen Erleichterungen in Rheinland-Pfalz wurden aufgrund der Flutkatastrophe befristet vereinfacht und nun erneut verlängert. Dies schließt auch den Beschluss zum Verzicht auf die Losvergabepflicht ein, der fortgesetzt wird. Der Landtag hat im April 2022 die Möglichkeit geschaffen, in Ausnahmesituationen auf die Aufteilung in Lose bei Vergabeverfahren zu verzichten, insbesondere im Unterschwellenbereich. Diese Regelung war zunächst bis zum 31. März 2024 befristet, wurde aber aufgrund der andauernden Folgen der Flutkatastrophe bis März 2025 verlängert.

Die vergaberechtlichen Erleichterungen beziehen sich auch auf die Durchführung von Vergabeverfahren des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur. Diese Erleichterungen wären am 31. März 2024 ausgelaufen, wurden jedoch entsprechend der Beschlüsse des Landtages über die Ausnahmeregelungen verlängert.

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Zu den Maßnahmen gehören der Verzicht auf Losvergabepflicht und weitere vereinfachte Vergabeverfahren, die den Ablauf und die Dokumentation im Vergabeverfahren betreffen. Auch in Bezug auf Bieterfragen und Rügeverfahren gibt es klare Vorgaben. Die vergaberechtlichen Erleichterungen gelten ab dem 1. April 2024 gemäß den Bestimmungen des MWVLW-Rundschreibens vom 21. Dezember 2022.

Die Maßnahmen zur Vergabe von Aufträgen in Rheinland-Pfalz haben das Ziel, die öffentlichen Infrastrukturprojekte effizient und transparent umzusetzen. Die Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen ist ein wichtiger Schritt, um den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe voranzutreiben und den Betroffenen schnellstmöglich zu helfen.

Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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