Mayen-Koblenz

Wichtige Informationen für die Wähler: Europawahl und Kommunalwahlen in Mayen

So treffen Sie die richtige Wahl - Tipps und Hinweise für Wähler

Die bevorstehenden Europawahlen und Kommunalwahlen am 9. Juni stehen vor der Tür und bringen für Wähler und Behörden einen erhöhten Aufwand mit sich. Vor dem Wahltag müssen Wähler einige Dinge beachten, bevor sie ihre Stimme abgeben können. Eine wichtige Voraussetzung ist die Mitführung der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 6. Mai 2024 erhalten wurde, sowie des Personalausweises oder Reisepasses.

Für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigung oder der Ausweis vergessen wurde, gibt es spezielle Regelungen. Wer dem Wahlvorstand bekannt ist oder sich durch Vorlage eines Ausweises legitimieren kann, wird unter der Voraussetzung der Eintragung im Wählerverzeichnis zur Wahl zugelassen. Andernfalls kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen. Es gibt keine festen Zeitvorgaben für die Stimmabgabe im Wahllokal, jedoch sollte dies in angemessener Zeit erfolgen, um anderen Wählern die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu geben.

Die Gültigkeit des Stimmzettels hängt davon ab, dass nicht mehr Stimmen vergeben werden als Ratsmitglieder zu wählen sind. In Mayen sind insgesamt 36 Stimmen für den Stadtrat und 50 Stimmen für den Kreistag zu vergeben. Die Wähler können ihre Stimmen auf Bewerber verteilen und auch Personen verschiedener Wahlvorschläge wählen. Eine falsche Stimmvergabe führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Für Wähler, die am Wahltag verhindert sind, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können online, per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Die ordnungsgemäße Abgabe der Stimmen bei der Briefwahl ist durch das richtige Verpacken der Stimmzettel in farblich gekennzeichnete Umschläge sowie durch die rechtzeitige Einreichung gewährleistet. Bei plötzlicher Erkrankung vor dem Wahltag sind spezielle Regelungen für die Briefwahl vorgesehen.