Mayen-KoblenzTechnologie

Arbeitsagentur in Cochem: Terminvereinbarung für Beratungsgespräche erforderlich

Neue Besuchsregeln in der Arbeitsagentur Cochem: Nur noch mit Termin ab Mitte Juni

Ab Mitte Juni wird es in der Arbeitsagentur in Cochem im Kreis Cochem-Zell notwendig sein, einen Termin zu vereinbaren. Diese Änderung kommt als Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung und die verstärkte Nutzung virtueller Dienste. Die Hauptstelle der Agentur in Koblenz und die größeren Geschäftsstellen in Mayen und Bad Neuenahr-Ahrweiler werden weiterhin einen unterminierten Vor-Ort-Service anbieten. Kleinere Agenturstandorte wie in Adenau, Andernach und Cochem werden ebenfalls für Beratungsgespräche offen bleiben, jedoch ist hierfür im Voraus ein Termin erforderlich.

Agenturleiter Frank Schmidt betont die Bedeutung der Aufrechterhaltung des Beratungsangebots in der Fläche, um den Kundinnen und Kunden lange Wege zu ersparen. Gleichzeitig muss die Arbeitsagentur auf effizientes Wirtschaften und den wachsenden Fachkräftemangel reagieren. Services, die bisher persönlich in den Agenturräumlichkeiten angeboten wurden, können heute einfach online oder telefonisch erledigt werden, weshalb die Entscheidung getroffen wurde, diesen Weg zu gehen.

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Die neuen Besuchsregeln treten in Cochem ab dem 15. Juni in Kraft. Es bleibt weiterhin möglich, den Service der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen, jedoch ist hierfür eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Effizienz der Agentur zu steigern und den steigenden Anforderungen an die Fachkräftegewinnung gerecht zu werden.

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