Mainz

Weinproben-Gebühren: Standortabhängigkeit und individuelle Entscheidungen

In der Diskussion über eine mögliche Gebühr für Weinproben hängt eine Kostenpflicht nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts (DWI) sehr stark vom Standort des Betriebs oder von Einzelfallentscheidungen ab. Ein Betrieb, der an einem touristischen Hotspot liegt, wo viele Besucher gerne Weine probieren möchten, aber nicht unbedingt kaufen, kann dafür eine Gebühr erheben. Dies ist nach Ansicht von DWI-Sprecher Ernst Büscher in solchen Fällen fast selbstverständlich.

Es gibt jedoch auch Weingüter und Winzergenossenschaften, die sich über das Interesse von Touristen an ihren Weinen freuen und deshalb keine Gebühr für Weinproben verlangen. Eine Schätzung, wie viele Betriebe diesem Modell folgen, ist laut Büscher jedoch schwierig.

Ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz ist die Wasem Wein GmbH in Ingelheim, die kostenlose Proben anbietet. Die Probe ist nicht zwangsläufig mit einem sofortigen Weinkauf verbunden, führt jedoch oft zu einem Einkauf, wie Philipp Wasem von der Weingut betonte. Für Gruppen ohne Kaufabsicht bietet das Weingut ab zehn Personen kostenpflichtige Proben an, während für kleine Gruppen ab einer Person kostenpflichtige Wein-Flights angeboten werden – drei bis fünf Weine mit kleinen Tapas. Diese Verkostungsrunden werden gerne genutzt und beinhalten keine Kaufverpflichtung für den Kunden, decken jedoch die Kosten für das Weingut.

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