Am 1. März ändert sich wieder die Farbe der Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Motorroller, Mofas und S-Pedelecs! Die Polizei Mainz hat aus diesem Anlass am Mittwoch und Donnerstag verstärkte Kontrollen in der Region durchgeführt. Das Ergebnis dieser Aktion ist erfreulich und klar: Wer mit einem versicherungspflichtigen Fahrzeug ohne gültige Versicherung unterwegs ist, muss mit einer Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Doch auch wer das ihm zugewiesene Kennzeichen nicht an seinem Fahrzeug anbringt, macht sich strafbar und kann mit einem Verwarngeld von 40 Euro bestraft werden. Fahrzeuge rechtzeitig und korrekt zu versichern, ist also nicht nur Pflicht, sondern schützt auch vor finanziellen Strafen!