Die Obduktion des Leichnams, der auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz durchgeführt wurde, hat ergeben, dass keine äußeren Gewalteinwirkungen festgestellt werden konnten. Die Identität der verstorbenen Person bleibt jedoch unklar, weshalb eine molekulargenetische Untersuchung angeordnet wurde. Auf das Ergebnis dieser Untersuchung müssen die Ermittler noch warten.
Bisherige Nachforschungen haben keinen Hinweis darauf ergeben, dass weitere Personen mit dem Tod in Verbindung stehen. Die Ermittlungen dauern an und sollen weitere Aufschlüsse über die Umstände des Versterbens geben.