Kriminalität und JustizMainz

Mainz: Mädchen (3) tot – Fahrer ohne Prozessfreiheit?

Fragen der Gerechtigkeit: Warum muss der Autofahrer, der Aybuke (3) überfuhr, nicht vor Gericht stehen?

Mainz – Ein tragisches Unglück ereignete sich in der Mainzer Innenstadt, als die dreijährige Aybuke von einem schweren Mercedes-SUV überfahren wurde, während sie gemeinsam mit ihrer Mutter eine Kreuzung überquerte. Obwohl die Ampel Grün zeigte, erfasste das Fahrzeug das Mädchen, wobei es zu tödlichen Verletzungen kam. Laut der Mutter Valentina Kostadinova passierte der Unfall, als sie mit ihrem kleinen Sohn voranging und Aybuke mit ihrem Laufrad folgte. Die Mutter musste mitansehen, wie das Kind unter dem Auto lag und vergeblich nach ihrer Hilfe streckte.

Der Unfallfahrer, Xuan N. im Alter von 63 Jahren, bog nach rechts ab und soll das Mädchen zunächst überfahren haben. Danach setzte er mit seinem Fahrzeug zurück und fuhr erneut über das Kind, welches dadurch sein Leben verlor. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung nach zwei Gutachten ein, die ergaben, dass der Fahrer das Mädchen in der konkreten Situation nicht sehen konnte. Dies führte zu der Begründung, dass kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte.

Trotz der Einstellung der Ermittlungen aufgrund fehlender Anklagegrundlage sind die Eltern des verstorbenen Mädchens zutiefst betroffen. Der Vater, Aykut Ramadan, äußerte Verzweiflung darüber, dass der Unfallfahrer nicht einmal vor Gericht gestellt wird. Die Familie macht sich Gedanken über die Widersprüche in den Gutachten, da ein Experte darauf hinwies, dass der Fahrer Aybukes Kopf hätte sehen können, während an anderer Stelle argumentiert wird, dass aufgrund der Fahrzeugmaße dies nicht möglich gewesen sei.

Trotz der finanziellen Unterstützung seitens der Versicherung des Unfallfahrers für die Beerdigung, fühlen sich die Eltern von Aybuke im Stich gelassen, da sich Xuan N. nie persönlich bei ihnen entschuldigte. Der Vater äußerte den Wunsch nach Gerechtigkeit für ihre kleine Prinzessin und erhob Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen. Die Familie bleibt zutiefst betroffen durch den Verlust des geliebten Kindes.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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