Am 16. März 2025 sorgte ein 43-jähriger Deutscher für Aufsehen, als die Bundespolizei in Mainz einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn ausführen musste. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1.881 Euro zu begleichen – und konnte dies offensichtlich nicht tun. Entweder diese Summe vor Zahlung zu leisten oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Schnell wurde er von einer Streife bei seinen Eltern in Bingen aufgespürt. Doch die Aussicht, die Strafe zu zahlen, blieb unerfüllt! Um der Strafe nachzukommen, wurde er umgehend in die JVA Rohrbach gebracht. Ein weiteres Beispiel dafür, wie schnell das Gesetz zuschlagen kann, wenn die Schulden nicht beglichen werden!