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Teilzeit oder Vollzeit? Gehaltsunterschiede und Steuervorteile bei Arbeitszeitverkürzung

Gehaltsverlust durch Teilzeit: Wie hoch fällt er wirklich aus?

In der heutigen Arbeitswelt ist der Wunsch nach einer Verringerung der Arbeitszeit bei vielen Beschäftigten stark ausgeprägt. Studien zeigen, dass sich eine Vier-Tage-Woche positiv auf die Stressreduktion, Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter auswirken kann. Dennoch gibt es einige Überlegungen zum Gehaltseinbußen, die damit einhergehen. Laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung möchten rund 81 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland gerne nur noch vier Tage pro Woche arbeiten, allerdings am besten bei Beibehaltung des vollen Gehalts. Doch nur 73 Prozent sind bereit, für diese Zeitreduzierung auf keine Gehaltseinbußen zu akzeptieren.

Eine mögliche Folge der Verkürzung der Arbeitsstunden ist eine Reduzierung des Bruttogehaltes. Zum Beispiel könnte eine Umstellung von einer 40-Stunden-Woche auf eine 30-Stunden-Woche zu einem durchschnittlichen Gehaltsverlust von 25 Prozent führen. Mit Blick auf das Nettogehalt zeigt sich jedoch, dass die Abnahme nicht so drastisch ist, da Steuern progressiv berechnet werden. In vielen Fällen verdient eine Person in Teilzeit sogar mehr Netto pro gearbeiteter Stunde im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung.

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Um genau zu berechnen, wie sich eine Stundenreduzierung auf das Gehalt auswirkt, können Online-Rechner hilfreich sein, die individuelle Angaben wie die aktuelle Arbeitszeit, das Bruttogehalt und die gewünschte neue Arbeitszeit berücksichtigen. Zusätzliche Informationen wie die Steuerklasse, Anzahl der Kinder und Kirchensteuer können das Ergebnis verfeinern. Es ist wichtig, diese finanziellen Auswirkungen gründlich zu prüfen, bevor eine Entscheidung über eine Stundenreduzierung getroffen wird.

Es existiert jedoch kein gesetzliches Recht, nach einer Reduzierung von Teilzeit zurück zu einer Vollzeitbeschäftigung zu wechseln. Arbeitgeber müssen jedoch Beschäftigte in Betracht ziehen, wenn neue Stellen ausgeschrieben werden. Personen, die die sogenannte „Brückenteilzeit“ gewählt haben, haben die Möglichkeit, nach einer bestimmten Zeit wieder in eine Vollzeitposition zurückzukehren. Diese Option steht seit 2019 zur Verfügung und erfordert, dass Unternehmen mehr als 45 Mitarbeiter haben und der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig war.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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