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Sommerflieder-Verbot in der Schweiz: Welche Alternativen gibt es?

In der Schweiz ist der Sommerflieder seit dem 1. September 2024 verboten, da er als invasive Art heimische Pflanzen bedroht, und während Deutsche noch damit gärtnern können, bieten sich sieben attraktive Alternativen für einen nachhaltigen Garten an!

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Der Sommerflieder ist schön, aber problematisch. In der Schweiz ist er verboten, in Deutschland noch erhältlich. Es gibt attraktive Alternativen.

Der Schmetterlingsflieder, auch als Sommerflieder oder Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii) bekannt, ist in Deutschland noch immer ohne Probleme im Gartenfachhandel erhältlich. In der Schweiz hingegen ist der Verkauf dieses Strauchs seit dem 1. September 2024 verboten, da sie als invasive Art gilt, die sich schnell ausbreitet und heimische Pflanzen verdrängt. Ob ein solches Verbot auch in Deutschland eingeführt wird, bleibt bisher ungewiss. Es könnte jedoch sinnvoll sein, sich bereits jetzt nach Alternativen umzusehen. Für diejenigen, die nicht auf einen pflegeleichtes, blühendes und insektenfreundliches Gehölz in ihrem Garten verzichten möchten, gibt es eine attraktive Auswahl.

Schmetterlingsflieder darf nicht verkauft oder verschenkt werden

Attraktiv, aber umstritten: Seit 1. September ist der Handel mit dem Schmetterlingsflieder in der Schweiz verboten. © imagebroker/Imago

Viele Schmetterlinge werden von dem wunderschön blühenden, aber leicht giftigen Sommerflieder auch in der freien Natur angezogen. Seine schnelle Verbreitung unterdrückt jedoch das Wachstum von einheimischen Pflanzen, die wiederum als Nahrungsquelle für bestimmte Insekten dienen. Wenn dieses Futterangebot verschwindet, sind auch die Tiere in ihrer Existenz bedroht. In der Schweiz ist es nicht erforderlich, bereits gepflanzte Exemplare des Strauchs zu entfernen, aber der Verkauf, das Verschenken und das Neupflanzen im Garten sind laut Focus.de verboten. Wer in Deutschland vorausschauend zukunftsfähige Sträucher wählen möchte, kann sich für folgende Arten entscheiden.

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Sieben Blütensträucher als Alternative zum Sommerflieder

Schwarzer Holunder weiß Mai-Juni
Gemeiner Flieder weiß, rosa, violett Mai-Juni
Strauch-Eibisch (Hibiskus) weiß, rosa, blau Juli-September
Gemeiner Liguster weiß Juni-Juli
Bartblume blau August-Oktober
Weißdorn weiß Mai-Juni
Wildrose weiß, rosa, gelb April-Juli

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Nicht nur der Schmetterlingsstrauch ist von dem Handelsverbot in der Schweiz betroffen: Auch viele andere Neophyten, also exotische Pflanzen wie der beliebte Kirschlorbeer, der Götterbaum, der Essigbaum oder Stauden wie die Amerikanische Goldrute oder das Drüsige Springkraut, stehen auf der Tabu-Liste des Schweizer Bundesrats.

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