Vorfall | Sonstiges |
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Uhrzeit | 12:30 |
Ort | Ludwigshafen |
Ursache | Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz |
In Ludwigshafen wurde am Montag, den 30. Dezember 2024, ein umfangreicher Testkauf von Feuerwerkskörpern durchgeführt. Ab 12:30 bis 16 Uhr führten Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität zusammen mit Mitarbeitenden der Struktur- und Genehmigungsdirektion und Schülern der Höheren Berufsfachschule Testkäufe in acht Geschäften durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen bezüglich des Verkaufs von Silvesterfeuerwerken.
Die jugendlichen Testkäufer versuchten in den Geschäften, Feuerwerkskörper der Kategorie F2, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu erwerben. In zwei Fällen gab es schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz: Hochprozentiger Alkohol sowie Tabakwaren wurden an einen 17-jährigen Testkäufer verkauft. Die Polizei erinnert daran, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur an Personen über 18 Jahren zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden dürfen und das Abbrennen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.
Ort des Geschehens
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