Ludwigshafen

Gerichtliches Urteil: Rechtsanwalt verliert Kampf gegen Samstagszustellungen der Post

Ein Rechtsanwalt aus Ludwigshafen hat sich vor Gericht gegen die Zustellung von Briefen und Paketen an Samstagen gewehrt. Er hatte einen Antrag bei der Post gestellt, keine Samstagszustellungen zu erhalten, was zunächst akzeptiert wurde. Nach etwa zwei Jahren begann die Post jedoch erneut mit den Samstagszustellungen und ignorierte den Wunsch des Anwalts. Dies führte zur Einreichung einer Klage.

Der Rechtsanwalt war verärgert über Sendungen, die am Samstag geliefert wurden und bis zum Montag im Briefkasten verweilten, was zu Diebstahlgefahr führte. Das Landgericht Frankenthal entschied, dass die Post nicht an die Vereinbarung gebunden ist und Sendungen auch samstags zustellen darf. Das Gericht sah die ursprüngliche Vereinbarung als kündbar an und urteilte zugunsten der Post.

Auch die DHL besitzt ein gesetzliches Kündigungsrecht in solchen Fällen. Obwohl das Formular nur ein Widerrufsrecht für den Kunden enthielt, konnte die Post die Vereinbarung kündigen. Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte zuvor anders entschieden, aber das Landgericht Frankenthal stellte klar, dass die Post das Recht hat, Samstagszustellungen vorzunehmen. Somit muss der Anwalt sich auch weiterhin auf Post am Samstag einstellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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