Kriminalität und JustizLudwigshafen

Flucht aus JVA Mannheim: Verurteilung wegen Komplizenschaft und Bewährungschance

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat in einem Prozess rund um die Befreiung eines Häftlings der JVA Mannheim während eines Arztbesuchs zwei Angeklagte zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden Komplizen, ein Mann und eine Frau, gaben zu Prozessbeginn die Vorwürfe zu und entschuldigten sich bei den Justizvollzugsbeamten. Der 21-jährige Bruder des Häftlings gestand, während der Befreiung am Klinikum Ludwigshafen mit einer Schreckschusspistole geschossen zu haben und dann mit seinem Bruder auf einem Motorroller zu fliehen.

Eine 24-jährige Mitarbeiterin der JVA räumte ein, ein Liebesverhältnis mit dem Häftling begonnen und ihm im Gefängnis ein Mobiltelefon zugesteckt zu haben. Während der Flucht mietete sie Zimmer und Fahrzeuge. Beide Flüchtigen wurden etwas mehr als zwei Wochen später in einem Hotel in Weinheim nahe Heidelberg festgenommen. Der 21-jährige Mann gab an, dass der Fluchtplan von seinem inhaftierten Bruder gekommen sei, und er später erkannte, dass es ein großer Fehler war.

Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung die Schwere der Fluchthilfe und wies darauf hin, dass ein Justizvollzugsbeamter berufsunfähig wurde, weil er die Todesangst im Angesicht der Waffe nicht überwinden konnte. Die Chance auf Bewährung sah das Gericht als Möglichkeit für die beiden Angeklagten, ihr Leben in eine andere Richtung zu lenken. Die Richterin ermahnte die Frau, genauer bei der Wahl ihrer Partner hinzusehen, und riet dem Mann eindringlich, seine Zukunft nicht zu verspielen.

Der Häftling, der aus der JVA Mannheim geflohen war, saß wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Gefängnisstrafe. Gegenüber einem anderen entkommenen Häftling aus Baden-Württemberg, der 2012 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, fehlt weiterhin jede Spur. Der Gefangene war Ende Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee in Germersheim trotz einer Fußfessel entkommen.

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