Ludwigshafen

Anmeldung für Grund- und Förderschulen 2025/26 in Ludwigshafen: Wichtige Informationen für Eltern

Die Ludwigshafener Stadtverwaltung hat bekannt gegeben, dass der Anmeldetermin für schulpflichtige Kinder, die im Schuljahr 2025/26 die Grund– oder Förderschulen besuchen sollen, am Montag, den 10. Juni stattfindet. Eltern von sogenannten Kann-Kindern haben noch bis Dienstag, den 11. Februar 2025, Zeit, ihre Kinder anzumelden. Es gilt die Regelung, dass alle Kinder, die vor dem 1. September 2025 sechs Jahre alt werden, am 10. Juni angemeldet werden müssen. Dies betrifft Mädchen und Jungen, die bis einschließlich 31. August 2019 und früher geboren wurden, sowie Kinder mit Förderbedarf.

Für die Anmeldung an den Grund- und Förderschulen müssen die Kinder von einem Elternteil begleitet werden und die Eltern müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorlegen. Außerdem wird um eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch und eine ärztliche Bescheinigung über den Masernschutz oder vorliegende Allergien gebeten. Die Schulpflicht gilt auch für Kinder ausländischer Nationalität. Kinder, die in früheren Jahrgängen vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls erneut angemeldet werden und den Zurückstellungsschein vorlegen.

Eltern von sogenannten „Kann-Kindern“, die noch nicht schulpflichtig sind, haben bis zum 11. Februar 2025 Zeit, ihre Kinder anzumelden. In diesem Fall entscheiden die Schulleitungen gemeinsam mit den Schulärzten über die Schulreife der Kinder. Die Einschätzung der Kindertagesstätte kann ebenfalls berücksichtigt werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Informationen über die Schulen und die Anmeldeverfahren stehen auf der Website der Stadt Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de zur Verfügung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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