![19-jähriger E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss: Polizei kontrolliert nach Joint-Konsum](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Ein 19-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 00.28 Uhr von der Polizei kontrolliert, nachdem er zugab, kurz zuvor einen Joint geraucht zu haben. Der junge Mann zeigte sich überrascht, als ihm mitgeteilt wurde, dass auch das Fahren unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter strafbar ist. Infolgedessen wurde ihm eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahren eines Elektrokleinstfahrzeugs („E-Scooter“) unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gemäß §24a StVG strafbar ist. Da ein Elektrokleinstfahrzeug über einen Elektromotor verfügt, gilt es als Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetzes. Daher gelten dieselben Grenzwerte für Alkohol und Betäubungsmittel wie für einen PKW.
Die Konsequenzen für den 19-Jährigen könnten ernsthaft sein, da das Fahren unter Drogeneinfluss nicht nur gefährlich ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass der Konsum von Betäubungsmitteln jeglicher Art und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht miteinander vereinbar sind. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und sich an die geltenden Gesetze zu halten.
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