Der Leichenhallenbauverein Heilig Kreuz Bruchweiler wird Ende 2025 aufgelöst. Dies gab der Vorsitzende Alfons Burkhart bekannt. Der Hauptgrund für die Auflösung liegt darin, dass der Verein seinen Zweck erfüllt hat. Gegründet wurde der Verein in den frühen 1970er Jahren, als der alte Friedhof in der Hauptstraße voll belegt war. Der damalige Ortsbürgermeister Otto Muck wählte das Gelände „Im Wahrzeichen“ als neuen Standort für den Friedhof aus. Der Gemeinderat regte die Gründung von Leichenhallenbauvereinen in Bundenthal und Bruchweiler an, was im September 1973 zur Gründung führte.
Der erste Spatenstich für den Bau der Leichenhalle erfolgte im Dezember 1973. Als stellvertretender Vorsitzender übernahm Ludwig Kunz, ein Architekt, die Planung honorarfrei. Die Finanzierung des Bauprojekts umfasste verschiedenste Quellen: Zuschüsse vom Land Rheinland-Pfalz und vom Kreis Pirmasens in Höhe von 34.000 D-Mark, die kostenlose Bereitstellung von Grund und Boden sowie Bauholz durch die Gemeinde Wieslautern, Einnahmen von 22.000 Mark aus Festveranstaltungen und Spenden von 72.000 Mark aus der Bevölkerung. Die Arbeitsstunden für den Bau wurden ebenfalls ehrenamtlich geleistet.
Die Einweihung und die vergangenen Aufgaben
Im Jahr 1977 wurde die Leichenhalle schließlich eingeweiht. Zu den Feierlichkeiten stifteten örtliche Vereine eine Glocke sowie andere Einrichtungsgegenstände. Nach der Errichtung war die Hauptaufgabe des Vereins die Rückabwicklung der Spenden. Zudem unterstützte der Verein die Ortsgemeinde finanziell bei der Sanierung des Daches der Leichenhalle und bei deren laufender Unterhaltung. In den ersten Jahren flossen die Benutzungsgebühren vollständig in die Kassen des Vereins; später wurden diese nur teilweise verwendet.
Der Verein hat nun klargestellt, wie mit dem verbleibenden Vereinsvermögen verfahren wird. Ein Teil wird an die noch lebenden Spender zurückerstattet, während der Rest an die Ortsgemeinde geht, die die Einnahmen aus der Nutzung der Leichenhalle erhält. Diese Schritte entsprechen den allgemeinen Richtlinien zur Vereinsauflösung in Deutschland, die unter anderem eine Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen erfordern, wie vereinsverzeichnis.eu erläutert.
Rechtliche Aspekte der Vereinsauflösung
Die Entscheidung zur Auflösung erfolgt gemäß den Vorschriften des BGB, die eine Mindestmehrheit von 75 % der Stimmen in der Mitgliederversammlung erfordern. Nach dem Beschluss tritt der Verein in einen Liquidationsprozess ein, der die Abwicklung aller Vereinsangelegenheiten umfasst, darunter die Bezahlung von Schulden und die Verteilung von Vermögenswerten. Diese Liquidation wird entweder durch den bisherigen Vorstand oder andere benannte Personen durchgeführt. Wichtig ist hierbei die Bekanntmachung der Auflösung, die den Gläubigern erlaubt, ihre Ansprüche anzumelden. Details hierzu sind auch auf der Informationsplattform deutsches-ehrenamt.de zu finden.
Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, und um persönliche Haftungsrisiken für die Mitglieder zu vermeiden, ist es ratsam, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Liquidation und Begleichung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen an die in der Satzung angegebenen Anfallberechtigten weitergegeben, sofern diese bestimmt sind. Ansonsten geht es an die Mitglieder oder den Fiskus.
Insgesamt steht der Leichenhallenbauverein Heilig Kreuz Bruchweiler vor einem geordneten Prozess der Auflösung, der die Erfüllung seiner ursprünglichen Bestimmungen sowie eine transparente und faire Abwicklung der verbleibenden finanziellen Angelegenheiten garantiert.