Kriminalität und JustizRheinland-Pfalz

Lebenslange Freiheitsstrafe gefordert: Amokfahrt-Prozess in Trier neu aufgerollt

Die Amok-Prozess-Neuauflage in Rheinland-Pfalz: Dramatische Plädoyers und die Forderung nach lebenslanger Haft

Über den neuen Prozess der Amokfahrt in Trier im Dezember 2020 werden derzeit Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt hat erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Täter gefordert. Laut Oberstaatsanwalt Eric Samel müsse der Amokfahrer wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags lebenslang ins Gefängnis. Die besondere Schwere der Schuld liege aus Sicht der Anklage ebenfalls vor, und die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Klinik sei erforderlich, da er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der Täter habe bewusst und gezielt seine Tat geplant und umgesetzt, indem er seine Opfer gezielt anfuhr, um sie zu töten. Trotz seiner paranoiden Schizophrenie sei dieses Vorgehen nicht strafmildernd zu bewerten.

Während des Amokakts habe der Angeklagte rational gehandelt und keine Reue gezeigt. Dies führte zu einer starken Traumatisierung der ganzen Stadt. Die Anwälte der Nebenklage schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an und mussten bei ihren Plädoyers teilweise um Fassung ringen. Sie betonten das endlose Leid ihrer Mandanten und die Unfassbarkeit des Ereignisses. Ein Anwalt der Hinterbliebenen bezeichnete den Angeklagten als den feigsten Menschen auf Erden. Die Anwälte appellierten an den Täter, das Urteil anzunehmen, um das Verbrechen zumindest juristisch abzuschließen.

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Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch und die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Klinik. Für den Fall, dass das Gericht keine Schuldunfähigkeit anerkennt, sollte die Freiheitsstrafe nicht über 12 Jahre liegen. In einer emotionalen Erklärung verließen Angehörige der Opfer und deren Anwälte den Gerichtssaal, nachdem der Angeklagte falsche Aussagen von Zeugen anprangerte. Trotz des Drucks zeigte der Angeklagte keine Reue, beharrte darauf, nicht am Steuer gesessen zu haben, und blieb während der Vernehmung regungslos. Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte eine paranoide Schizophrenie beim Angeklagten, was seine verminderte Schuldfähigkeit, aber nicht Schuldunfähigkeit, unterstreicht.

Der Prozess wurde neu verhandelt, da das Landgericht Trier im ersten Urteil die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausreichend prüfte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf, weshalb eine neue Kammer des Landgerichts Trier den Fall seit Februar 2024 erneut verhandelt.

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Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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