MannheimRheinland-Pfalz

Lachgas-Rausch: Landeskriminalamt warnt vor gesundheitlichen Gefahren

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), ist eine farblose und süßlich riechende Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff. Es wird in der Medizin als leichtes Narkosemittel eingesetzt, da es schmerzlindernde und betäubende Eigenschaften besitzt. Neben dem medizinischen Gebrauch findet Lachgas auch Anwendung in der chemischen Industrie und der Landwirtschaft.

In Rheinland-Pfalz hat der Konsum von Lachgas in den letzten vier Jahren zugenommen, obwohl diese Fälle nicht in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, da der Umgang damit weder unter das Betäubungsmittelgesetz fällt noch grundsätzlich verboten ist. Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas kann jedoch zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Das Einatmen von Lachgas kann Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Kribbeln, Übelkeit, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Ohnmacht verursachen.

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Bei längerem und übermäßigem Konsum besteht die Gefahr eines Sauerstoffmangels im Gehirn und anderen Organen. Chronischer Lachgaskonsum kann die Aufnahme von Vitamin B12 im Körper beeinträchtigen, was für die Nervenfunktion und die Produktion roter Blutkörperchen entscheidend ist. Psychosen, Halluzinationen, Stimmungsschwankungen und die Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit sind ebenfalls mögliche Folgen des Lachgaskonsums.

Lachgas wird in kleinen Kartuschen verkauft, die eigentlich für das Aufschäumen von Schlagsahne gedacht sind. Um es als Droge zu verwenden, werden diese Kartuschen mit speziellen Geräten, sogenannten Crackern, geöffnet. Anschließend wird das Lachgas in Ballons gefüllt und inhaliert. Aufgrund der Vielzahl potenzieller Risiken warnt das Landeskriminalamt vor den Folgen des Missbrauchs von Lachgas.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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