Kusel

Wilderei-Anklage: Andreas S. vor erneuter Verurteilung?

Polizisten-Mörder von Kusel: Aufgedeckte Wilderei oder nur eine Farce?

Im Wilderei-Prozess gegen den verurteilten Polizisten-Mörder Andreas S. kommt es zu neuen Entwicklungen. Obwohl er bereits eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, wird er nun zusätzlich wegen Wilderei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen seinen Freispruch im März 2023 eingelegt, da der Vorfall aus dem Jahr 2017 nicht abschließend aufgeklärt werden konnte. Ihm wird vorgeworfen, ein Reh ohne Jagdberechtigung in einem fremden Revier geschossen zu haben. Ein Zeuge behauptete, ihn dabei beobachtet zu haben und dass S. anschließend versucht habe ihn mit dem Auto zu überfahren.

S. selbst bestritt die Anschuldigungen und bezeichnete den Prozess als Farce und Verschwendung von Steuergeldern. Trotz einer bereits rechtskräftigen Verurteilung in einem anderen Fall hätte die Staatsanwaltschaft auf eine weitere Strafverfolgung verzichten können. Beim Prozess schilderte S. kalt und gefühllos, wie ein Wilderer vorgeht, indem er das Tier erschießt, ins Auto lädt und schnell die Flucht ergreift.

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Während des Verfahrens wurden Erinnerungen an die brutalen Polizisten-Morde von Kusel wach. Die beiden Polizisten waren auf S. während einer illegalen Jagd gestoßen, woraufhin dieser sie mit einer Schrotflinte und einem Jagdgewehr tötete. Die Tat wurde damals als „Hinrichtung“ bezeichnet, und S. hatte seine Jagd-Erfolge mit den Worten „Kopfschuss – wie immer“ kommentiert. Der Berufungsprozess am Landgericht Saarbrücken soll insgesamt drei Verhandlungstage umfassen, bei denen zwölf Zeugen geladen sind.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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