Rheinland-PfalzWirtschaft

Krisenmanagement: Kurzarbeitergeld bei Hochwasserschäden – Alle wichtigen Infos!

Die Hochwasserkatastrophe im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat zu erheblichen Schäden in vielen Betrieben und Unternehmen geführt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betroffenen Betrieben besteht die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass Unternehmen, die von den Hochwasserschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld beantragen können. Eine gebührenfreie Hotline unter 0800 4555520 steht für Informationen zur Verfügung.

Betriebe, die unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, können Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses beantragen. Die Anzeige für Kurzarbeit muss umgehend erfolgen, damit das Kurzarbeitergeld ab dem Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden kann. Zusätzliche Erleichterungen gelten in Krisenfällen, wie im aktuellen Hochwasserschaden, sodass Beschäftigte, deren Arbeit ausfällt, bei Aufräumarbeiten im Betrieb unterstützen können, ohne ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren.

Es ist nicht erforderlich, vor der Auszahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Unternehmen, die aufgrund von Hochwasserschäden kein Material von Zulieferern erhalten oder deren Abnehmer betroffen sind, können ebenfalls Kurzarbeitergeld beantragen. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Betrieben in der Region Saarland und Rheinland-Pfalz Unterstützung in der Bewältigung der Hochwasserschäden zu bieten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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