GesundheitRheinland-Pfalz

Kreistag stimmt einstimmig für Anpassung der Schulsozialarbeit-Richtlinien in Kreis Germersheim

Der Kreistag im Landkreis Germersheim hat beschlossen, die Schulsozialarbeit an Grundschulen durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen auszubauen. Seit 1995 ist die Schulsozialarbeit eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und wurde seitdem kontinuierlich erweitert. Ursprünglich auf weiterführende Schulen beschränkt, wird sie seit 2010 auch an Grundschulen angeboten.

Die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit an Grundschulen im Kreis ist durch eine Kreisrichtlinie geregelt, die aufgrund neuer Fördervoraussetzungen angepasst wurde. Landrat Dr. Fritz Brechtel erläuterte, dass der Landkreis seit Anfang 2022 die Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte für Schulsozialarbeit an Grundschulen teilweise finanziert. Dank neuer Fördermöglichkeiten kann der Landkreis nun jährlich 61.200 Euro für den Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen erhalten, um zwei zusätzliche Vollzeitstellen zu schaffen.

Die zwei neuen Stellen werden auf die Verbandsgemeinden und Städte verteilt, wobei jede Kommune eine zusätzliche viertel Stelle erhält. Darüber hinaus wird eine halbe Stelle an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim eingerichtet. Für die Schaffung der zwei Vollzeitstellen sind insgesamt 160.000 Euro vorgesehen, von denen der Landkreis Germersheim einen Teil selbst trägt.

Die Schulsozialarbeit an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim wird bereits ab dem 1. Juli im Rahmen der Stellenplanung 2024 mit Personal der Kreisverwaltung besetzt. Diese Maßnahme zeigt das Engagement des Landkreises Germersheim für die Unterstützung und Prävention vor Ort durch die Stärkung der Schulsozialarbeit an Grundschulen.

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