KoblenzKriminalität und Justiz

Verweigerte Anklageerhebung gegen Ex-Landrat Pföhler – Was sind die nächsten Schritte für Betroffene im Ahrtal?

Welche juristischen Möglichkeiten bleiben nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft gegen Pföhler offen?

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Klage gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler zu erheben, hat im Ahrtal Unmut hervorgerufen. Die SWR-Podiumsdiskussion in Dernau unter dem Titel „135 Tote und kein Prozess“ reflektierte die Empörung und das Unverständnis vieler Besucher. Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Klage nur einzuleiten, wenn sie von einer höheren Verurteilungswahrscheinlichkeit als einem Freispruch überzeugt ist und dies mit Beweisen begründen kann. Aus ökonomischen und ethischen Gründen kann eine Anklage bei Zweifeln an der Erfolgsaussicht ausgesetzt werden. Die Frage über die Richtigkeit dieser Entscheidung bleibt bestehen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Ex-Landrat Pföhler eingestellt hat, haben Hinterbliebene Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhoben. Dieser Schritt wird als erstes Mittel genannt, um die Anklage zu erzwingen. Staatsrechtler Zimmermann äußerte Skepsis über den Erfolg von Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft, ebenso wie bei Klageerzwingungsverfahren. Opferanwalt Christian Hecken behält jedoch optimistische Hoffnungen und verweist auf erfolgreiche Klageerzwingungsverfahren in der Vergangenheit, wie bei der Loveparade-Katastrophe in Duisburg.

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Die Möglichkeit einer Zivilklage gegen Pföhler besteht theoretisch, ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der laufenden Beschwerde nicht prioritär. Die Klage birgt hohe Risiken und hohe Kosten für die Kläger, wobei die Zeit bis zum Jahresende begrenzt ist, da eine Verjährungsfrist abläuft. Ein Disziplinarverfahren gegen Pföhler wird seit August 2021 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geführt. Das Verfahren war während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt und wird fortgesetzt, falls keine Rechtsmittel gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt werden.

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