![Verfassungswidrige Bezahlung: Koblenzer Feuerwehrbeamte fordern gerechte Entlohnung](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht über die Bezahlung der Beamten der Koblenzer Berufsfeuerwehr entscheiden soll. Es wurden zwei Verfahren vorgelegt, um zu klären, ob die Besoldung der Feuerwehrkräfte von 2012 bis 2021 verfassungswidrig war. In diesen Jahren waren die Feuerwehrkräfte in den Gruppen A7 und A8 eingestuft.
Die Richter in Koblenz argumentieren, dass die Besoldung bis Gruppe A8 gegen das Mindestabstandsverbot verstoßen habe. Gemäß diesem Verbot müssen die Grundsicherung als Sozialleistung und die Besoldung klar voneinander abweichen. In einer Beispielrechnung aus dem Jahr 2018 stellte das Gericht fest, dass die Grundsicherung bei etwa 30.017 Euro lag, während die Besoldungsgruppe A8 netto 30.816 Euro erhielt. Dies entspricht einem Unterschied von rund 3700 Euro unter Berücksichtigung des Mindestabstands.
Aufgrund dieser Diskrepanz in der Bezahlung hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, um eine endgültige Klärung darüber zu erhalten, ob die Bezahlung der Feuerwehrbeamten verfassungswidrig war. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird somit erwartet, um Klarheit über die rechtliche Situation der Bezahlung von Feuerwehrkräften in Koblenz zu schaffen.
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