Vorfall | Waffenvergehen |
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Uhrzeit | 12:00 |
Ort | Frankfurt am Main |
Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat eine strenge Allgemeinverfügung für den Jahreswechsel erlassen, die von 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 09:00 Uhr in Frankfurt am Main gilt. In dieser Zeit sind das Mitführen von Schusswaffen, Messern, Hieb- und Stichwaffen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Bahnhöfen und auf Bahnstrecken untersagt. Betroffen sind unter anderem der Frankfurter Hauptbahnhof und zahlreiche Stadtbahnhöfe.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit zu erhöhen und das Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen zu minimieren, besonders weil Erfahrung zeigt, dass Streitigkeiten oft durch Alkohol eskalieren können. Verstoßen gegen das Verbot können nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch Platzverweise, Bahnhofsverbote und zukünftige Beförderungsausschlüsse zur Folge haben. Für nähere Informationen steht eine PDF-Dokumentation auf der Webseite der Bundespolizei zur Verfügung.
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