Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ahrtal-Flut wurden eingestellt, was für die Betroffenen eine enttäuschende Nachricht darstellt. Zusätzlich wird der Abschlussbericht der Justizbehörden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz begründet diese Entscheidung damit, dass sowohl die Strafprozessordnung als auch das Strafgesetzbuch dies verbieten. Laut einem Bericht des Justizministers Herbert Mertin an den Landtag von Rheinland-Pfalz würde eine Veröffentlichung den Schutz von Privatgeheimnissen, Dienstgeheimnissen und Geheimhaltungspflichten beeinträchtigen.
Des Weiteren haben Angehörige von Betroffenen angekündigt, gegen die Einstellung der Ermittlungen rechtlich vorzugehen. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, dass die Bitte, den Gutachtenauftrag zu veröffentlichen, anders bewertet wurde. In diesem Fall wurde der Auftrag selbst, nicht aber das Gutachten, im Schreiben genau wiedergegeben. Justizminister Mertin hatte die Staatsanwaltschaft gebeten, die Möglichkeit der Veröffentlichung beider Dokumente zu prüfen, nachdem dies vom Rechtsausschuss im April diskutiert wurde.
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