Koblenz

Mieterbund Alarm: TV-Kosten nicht mehr über Nebenkosten abrechenbar ab Juli

Berlin (dpa). Der Deutsche Mieterbund warnt davor, dass ab Anfang Juli Fernsehgebühren nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung beglichen werden können. Dies bedeutet, dass viele bedürftige Menschen zusätzliche Kosten tragen müssen. Die bisherige Praxis, die als Umlagefähigkeit oder Nebenkostenprivileg bekannt ist, ermöglichte es bestimmten Bürgergeldbeziehern, die TV-Kosten über die Miete zu zahlen, wobei der Staat diese Kosten übernahm. Mit dem Auslaufen der Gesetzesfrist müssen Mieter nun eigene Verträge abschließen oder freiwillig einem Sammelvertrag beitreten, dessen Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden können.

Melanie Weber-Moritz, die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, fordert, dass Bürgergeldbezieher auch nach dem Auslaufen der Gesetzesfrist weiterhin Unterstützung beim Bezahlen der TV-Gebühren erhalten sollten. Sie betont, dass jeder Mensch, unabhängig von seinem finanziellen Status, das Recht auf Information und ungehinderten Zugang dazu haben sollte. Die Kosten für den Fernsehempfang belaufen sich auf rund sieben bis neun Euro pro Monat.

Die bisher üblichen Sammelverträge der Vermieter, die die TV-Kosten abdeckten, werden ab Ende Juni nicht mehr zulässig sein. Dadurch ergibt sich eine veränderte Situation für Mieter, die nun persönlich in diesen Verträgen auftreten müssen. Diese Änderungen bereiten auch dem Mieterbund Sorgen, da die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für einige Bürgergeldempfänger negative Konsequenzen haben könnte.

In Anbetracht dieser bevorstehenden Veränderungen appelliert der Deutsche Mieterbund an die Jobcenter und den Staat, sicherzustellen, dass bedürftige Menschen auch nach dem Auslaufen der Frist weiterhin Zugang zu Fernsehprogrammen haben. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass auch einkommensschwache Haushalte nicht von wichtigen Informationsquellen abgeschnitten werden.

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